Heute setzt sich die Altersvorsorge aus den so genannten „drei Säulen” zusammen:
- 1. Säule: Die gesetzliche Vorsorge (Einzahlungen von Pflichtbeiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung während des gesamten Erwerbslebens): Umlageverfahren. Dazu zählen die Gesetzliche Rente, die Alterssicherung der Landwirte , die „Berufsständische Versorgung” und die Beamtenversorgung.
- 2. Säule: Eine ergänzende erwerbsbasierte Alterssicherung. Dazu zählt hauptsächlich die „Betriebliche Altersvorsorge”, aber auch die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes3. Säule: Die private Vorsorge (eigenverantwortliche Ansparung von Eigenkapital mit der Möglichkeit des späteren Verbrauchs), wie z.B. Aktienfonds-Sparpläne, „Riester-Rente”, „Rürup-Rente”, Lebensversicherung und Immobilienbesitz.
Manchmal wird diese Klassifizierung auch anders umgesetzt, hier handelt es sich dann um das so genannte „Drei-Schichten-Modell“. In dieser Klassifizierung wird nicht der Träger der Vorsorge, sondern die Art der Förderung (steuerliche Förderung, Förderung durch Zulagen oder ohne Förderung) in den Vordergrund gestellt:
- 1. Schicht: Gesetzliche Rentenversicherung, Beamtenversorgung, berufsständische Versorgung, Rürup-Rente
- 2. Schicht: Betriebliche Altersversorgung, Riester-Rente
- 3. Schicht: Sonstige Kapitalanlagen, zum Beispiel private Kapital- und Rentenversicherungen, Immobilienbesitz, Wertpapierdepots und Privat Rente Versicherung mit Kapitalwahlrecht.
Es ist sehr wichtig sich für das Alter ausreichend abzusichern, um sich den Lebensstandard zu erhalten. Die ständig steigenden Preise, nicht nur allein durch die Stromanbieter, müssen mit der Rente finanziert werden.
Die nachfolgenden Erklärungen zu den einzelnen Vorsorgearten beziehen sich jedoch in erster Linie nur auf die „drei Säulen”, die jeweiligen Förderungen sind in den Erklärungen zu finden.
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