Handyvertrag ohne Mindestumsatz
Als Einleitung erst einmal, zu Ihrem besseren Verständnis, die Erklärung des Begriffes Mindestumsatz:
Der Mindestumsatz benennt einen vom jeweiligen Kunden in jedem Monat mindestens zu erzielenden Umsatz, meist durch Gesprächseinheiten. Den fest gelegten Mindestumsatz muss er auch dann bezahlen, wenn er diese Gesprächsminuten nicht verbraucht hat. Neben der meist ebenfalls verrechneten Grundgebühr muss der Kunde den vertraglich vereinbarten Mindestumsatz immer an seinen Vertragspartner bezahlen.
Ein Übertrag der nicht vertelefonierten Gesprächseinheiten, also des nicht verbrauchten Mindestumsatzes, in den folgenden Monat ist nicht möglich. Dabei ist im Mobilfunkbereich überwiegend noch zusätzlich vereinbart, dass dieser Mindestumsatz durch reine Sprachtelefonie erreicht werden muss. Das Versenden von SMS und andere Dienste rechnen ebenfalls nicht zum Mindestumsatz, sondern werden extra berechnet.
Bei diesen Verträgen mit moantlichem Mindestumsatz werden nur die Festkosten von der Grundgebühr auf den fest gelegten Mindestumsatz verschoben. Was zuletzt für den Kunden als ein günstigerer monatlicher Gesamtpreis erscheinen soll.
Wenn ein Vertrag eine festgelegte Zahl von Minuten im Monat zum Festpreis anbietet, handelt es sich dabei um eine Art von Vertrag mit Mindestumsatz. Solche Vertragsformen nennt man auch Minutentarif. Dabei gilt ebenfalls, wie bei einem Vertrag mit Mindestumsatz, dass am Ende eines Verrechnungszeitraums die nicht genutzten Minuten verfallen. Bei diesem Tarif werden auch spezielle Dienste, wie der SMS-Versand, Sonder-Rufnummern oder Mehrwert-Dienste nicht mit dem Minuten-Tarif verrechnet, sondern werden getrennt in Rechnung gestellt.
Somit sind alle diese Handy-Tarife, die in Ihrer Art einen Mindestumsatz beinhalten, nur für denjenigen interessant, der sein Gesprächsverhalten sehr gut schätzen kann. Außerdem muss sicher sein, dass man in jedem Monat in etwa eine ziemlich gleichbleibende Gesprächsdauer hat. Überschreitet man den Mindestumsatz oder bei Minutentarifen die gekauften Minuten, so werden diese ziemlich teuer, entsprechend den üblichen Mobilfunk-Tarifen, für jede weitere Minute berechnet.
Sind eine monatliche Grundgebühr und eine Berechnung nach Takteinheiten für Gespräche im Mobilfunkvertrag vereinbart, so handelt es sich generell nicht um einen Mobilfunk-Vertrag mit Mindestumsatz.
Diesen Verträgen entsprechend wird jede Minute oder Sekunde, je nachdem wie der Abrechnungstakt im Mobilfunk-Vertrag fest gelegt ist, zum vereinbarten Tarif abgerechnet. Wenn monatlich keine Gespräche geführt werden, so erscheint auf der Berechnung eines solchen Vertrages nur die monatliche Grundgebühr. Und Ihre Gesprächseinheiten bleiben, egal ob Sie monatlich viel oder wenig telefonieren, immer gleich teuer.
Unter Zugrundelegung dieser Fakten sind zuletzt auch alle Prepaidtarife generell Handytarife ohne Mindestumsatz. Beim Prepaidtarif ist zwar erforderlich, mit dem Aufladen des Prepaidkontos einen vorgeschriebenen Umsatz festzulegen, doch ist hierbei keine zeitliche Befristung zum Verbrauch dieses Guthabenkontos vorgegeben, wie es normal bei Mindestumsatz und Minutentarif gilt. Man kann also dieses Prepaidkonto in jedem beliebigen Zeitraum verbrauchen, ohne die Vorschrift eines Handy-Vertrags. Ein solches Guthaben-Konto bleibt auch sehr lange Zeit bestehen, selbst wenn man monatelang gar nicht telefoniert. Damit sind Sie also in Ihrem Telfonverhlaten komplett unabhängig und es entstehen auch keine monatlichen Kosten durch irgendeine Grundgebühr.