Während die so genannte Riester-Rente in aller Munde war, kann man sich unter der Rürup-Rente kaum etwas vorstellen. Die Rürup-Rente wird auch Basisrente genannt und ist eigentlich interessant für alle diejenigen, die für ihr Alter sparen oder vorsorgen möchten und zwar in einer staatlich geförderten Form. Es gibt allerdings keine direkten staatlichen Bezuschussungen, sondern die Förderung bei der Rürup-Rente funktioniert über die Geltendmachung von Beträgen über die Steuererklärung. Personen mit hoher Einkommensteuer profitieren also von der Rürup-Rente am meisten.
Rürup-Rente für Selbstständige, Freiberufler und Versicherungsnehmer
Selbstständig gewerblich tätige Personen, die nicht in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, finden in der Rürup-Rente ein interessantes staatliches Förderungsmodell als Unterstützung zum Aufbau einer Altersvorsorge in voller Eigenverantwortung. Dieser Personenkreis konnte beispielsweise bisher die staatliche Riester-Rente nur über einen fördererberechtigten (Ehe)-Partner in Anspruch nehmen. Weiterhin können auch Versicherungsnehmer von der Rürup-Rente in besonderer Weise profitieren. Auch größere Beträge können in eine Rürup-Rente investiert werden und dies bei doch recht hohen Steuerfreibeträgen und staatlicher Förderung.
Rürup-Rente für gut verdienende Arbeitnehmer
Im Bereich Arbeitnehmer könnte die Rürup-Rente eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge sein. Für den durchschnittlichen Verdiener ist die Rürup-Rente allerdings nicht sonderlich geeignet, besonders gut verdienende Arbeitnehmer und auch Beamte können aber durchaus profitieren. Die Jahressteuerschuld eines gut verdienenden Arbeitnehmers wird durch den Beitrag zur Rürup-Rente anteilmäßig gemindert. Eine gute Kombination ist auch die Rürup-Rente zusammen mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Ein wichtiger Aspekt ist auch, dass die Rürup-Rente nicht vorzeitig, also vor Rentenbeginn, gekündigt werden kann. Somit ist ein staatlicher Zugriff auf die eingezahlten Beiträge ausgeschlossen. Bei beruflichen Veränderungen im Laufe des Lebens bedeutet dies, dass ein Rürup-Renten-Vertrag auch bei Bezug von Hartz IV nicht aufgelöst werden muss. Gleiches gilt dann, wenn beispielsweise während der Laufzeit Privatinsolvenz angemeldet werden muss. Denn nach gegenwärtiger Rechtsprechung sind die eingezahlten Beiträge zur Rürup-Rente vor Pfändung geschützt. Ein Zugriff der Gläubiger könnte allenfalls nach Erreichen des Renteneintrittsalters erfolgen.