Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit. Um sie zu erhalten, muss der Versicherte ab einem Lebensalter von 58 Jahren und 6 Monaten mindestens 52 Wochen (=364 Tage) arbeitslos gewesen sein.
Beispielsweise: Ein Versicherter ist am 01.06.1943 geboren und seit dem 01.01.2001 arbeitslos. Die Vollendung eines Alters von 58 Jahren und 6 Monaten erreichte er am 30.11.2001.
Alle Zeiten der Arbeitslosigkeit ab dem 01.12.2001 zählen für die 364 Tage mit. Bei einer unterbrochenen Arbeitslosigkeit ist der 29.11.2002 der 364. Tag.
Selbst die Ausübung eines so genannten Ein-Euro-Jobs mit mehr als 15 Wochenstunden hat keine Auswirkungen auf den Rentenanspruch.
Generell ist arbeitslos, wer keine Arbeit hat und der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht. Dies geschieht in der Regel durch die Meldung beim Arbeitsamt. Generell ist die Arbeitslosmeldung beim Arbeitsamt nicht zwingend erforderlich, jedoch lässt sich anders die (vorhandene) Bereitschaft, einen Anstellung zu finden, nur sehr schwer nachweisen. Als Zeit der Arbeitslosigkeit zählt auch eine vom Arbeitsamt (aus verschiedenen möglichen Gründen) verhängte Sperrfrist.
Arbeitslos ist jedoch nicht, wer arbeitsunfähig ist. Die Zeiten der Arbeitsunfähigkeit zählen daher bei der Bestimmung des 364-Tage-Zeitraums nicht mit.
Übrigens wird eine „Riester-Rente” oder eine „Rürup-Rente” bei einem Antrag auf Arbeitslosengeld II (so genannte Hartz IV-Leistung) nicht mit angerechnet, so lange der jeweilige Renten-Vertrag vor dem Antrag auf Arbeitslosengeld II geschlossen wurde.
Hier kann der Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung nur kurz umrissen werden. Umfassende Informationen zu den angeführten Themen, wie auch die Beratung zum „Kontenabgleich”, bei dem Versicherungsbeiträge (überwiegend die vor der Einführung der Elektronischen Datenverarbeitung) „abgeglichen” werden, ob sie auch tatsächlich dem Versichertenkonto gut geschrieben wurden. Diesen Kontenabgleich sollte man in jedem Fall vornehmen, da es immer wieder zu Fehlern bei der Erfassung von Beitragsleistungen kommen kann, die dann später negative Auswirkungen auf die Rente haben.