Altersvorsorge
Allgemein bedeutet der Begriff Altersvorsorge die vorbereitenden Maßnahmen während der Lebensarbeitszeit, z. B. mit Sparen in einem Tagesgeldkonto, damit nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben weiterhin Einkommen verfügbar ist, um damit seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können.
Früher oblag die Altersvorsorge in Deutschland traditionell dem Familienverbund und wurde Jahrhunderte lang praktisch durch Sachleistungen in Form von Unterbringung und Versorgung erfüllt (z.B. im landwirtschaftlichen Bereich bekannt als „Altenteil” oder auch. „Ausgedinge”).
Jeweils die aktive und leistungsfähige junge Generation hatte sowohl die nachwachsende als auch die alternde Generation im Verbund einer Großfamilie zu versorgen.
In einer derartigen gesellschaftlichen Situation war eine ausreichende Kinderzahl (oder für einen kleineren Teil der Bevölkerung statt dessen ein ausreichendes eigenes Vermögen zur Versorgung im Alter) die wichtigste Voraussetzung für eine Versorgung im Alter.
Mit aufkommender Industrialisierung und damit zunehmender geographischer Mobilität einerseits und gleichzeitiger Verarmung weiter Bevölkerungsschichten andererseits konnte diese Aufgabe innerhalb der Familien immer öfter nicht mehr in akzeptabler Weise gelöst werden. Als Reaktion darauf wurde im ausgehenden 19. Jahrhundert im Rahmen der Bismarck’schen Sozialgesetzgebung eine gesetzliche Altersrente eingeführt. Die gesetzliche Rente war dabei zunächst als Kapital gedeckte Rente angelegt, im 20. Jahrhundert ging der aufgebaute Kapitalstock jedoch durch zwei Weltkriege, Inflation und Wirtschaftskrise verloren, so dass die gesetzliche Altersrente in den 50er Jahren auf das so genannte Umlageverfahren umgestellt wurde, das heißt, das die eingeheneden Einnahmen aus der Rentenversicherung für die Zahlung der fälligen Renten verwendet wird („Generationenvertrag”)
Als Ergebnis hat die Entwicklung der letzten 150 Jahre dazu geführt, dass sich die Verantwortung für die Altersvorsorgung vom Familienverband und dem Individuum zu größeren Gruppen (dem Staat, Kollektiv der Versichertengemeinschaft) verlagert hat. Die neueren Veränderungen im Altersaufbau der Gesellschaft (gestiegene Lebenserwartung und gleichzeitig Rückgang der Geburtenrate) und andere Einflussfaktoren führen dazu, dass sich diese Tendenz derzeit ändert und die individuelle Verantwortlichkeit für die eigene Altersvorsorge wieder stärker betont wird.
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