Die Auswirkungen für den Arbeitgeber: Je nach dem gewähltem Durchführungsweg ergeben sich unterschiedliche Auswirkungen für den Arbeitgeber:

  • Der Arbeitgeber haftet für die erteilte Versorgungszusage.

    Dadurch kann es im Leistungsfall zu einer Nachschusspflicht des Arbeitgebers kommen. Bei Direktversicherungen und Pensionskassen ist die Haftungsfrage nahezu bedeutungslos, da diese wie Lebensversicherungsunternehmen derzeit maximal (ab 2007) 2,25 % pro Jahr Verzinsung garantieren.

    Bei Pensionsfonds kann diese Haftung in der Praxis relevant werden.

  • Bei einer Entgeltumwandlung werden Sozialversicherungsbeiträge einschließlich der Beiträge zur Berufsgenossenschaft auf die umgewandelten Beiträge gespart, jedoch nur bis zur jährlichen Beitragshöhe von maximal 4 % der Beitragsbemessungsgrenze.
  • Bei einer erfolgten Direktzusage muss der Arbeitgeber Pensionsrückstellungen in seiner Bilanz ausweisen. Dies kann auch bei anderen Durchführungswegen der Fall sein.
  • Die Mitarbeiter werden durch die Zusage einer betrieblichen Altersversorgung stärker an das Unternehmen gebunden.