Die richtige Auswahl
Zuerst sollte eine Aufstellung aller Sparverträge, Fonds, Lebensversicherungen und sonstiger Geldanlagen gemacht werden. Soll und kann ein Teil davon für die neue Altersvorsorge umgeschichtet werden?
- Unabhängige Beratung findet man beim zuständigen Rentenversicherungsträger. Die Renteninformation des Rentenversicherungsträgers liefert eine Hochrechnung über die Höhe der im Alter zu erwartenden gesetzlichen Rente.
- Man muss prüfen, welche Vorteile die betriebliche Altersversorgung bietet. Dazu kann man im Betrieb nach einer tariflichen Regelung mit eventuellen Arbeitgeberzuschüssen fragen.
- Man sollte den Arbeitgeber oder den Betriebsrat fragen, welche Möglichkeiten der geförderten betrieblichen Altersversorgung das Unternehmen anbietet: Pensionsfonds, Pensionskasse und/oder Direktversicherung. Und man sollte private Alternativen wie zum Beispiel die „Riester-Rente” für die eigenen Belange prüfen.
- Man muss überprüfen, ob die Nettoentgeltumwandlung (Zulagenförderung) oder die Bruttoentgeltumwandlung (steuerliche Förderung) günstiger ist. Dazu sollte man sich neutral beraten lassen, zum Beispiel von der zuständigen Rentenversicherung oder einer Verbraucherberatung.
- Man sollte sich die Risiken und die Renditechancen der Anlage genau erläutern lassen und verlangen, vor allem bei Pensionsfonds, eine Aufstellung über Anteile an Aktien, Anleihen, Immobilen etc zu bekommen.
- Man beantragt dann beim Arbeitgeber die Entgeltumwandlung. Bietet der Arbeitgeber mehrere Wege der betrieblichen Altersversorgung an, entscheidet man sich für ein Produkt und die günstigste Art der Förderung.
- Der Arbeitgeber schließt dann den Vertrag mit der Direktversicherung, dem Pensionsfonds oder der Pensionskasse für den Begünstigten ab.
- Man sollte in jedem Fall die Anlage AV (Altersvorsorge) zur Steuererklärung ausfüllen, unabhängig davon, ob man sich für Netto- oder Bruttoentgeltumwandlung entschieden hat. Dann kann das Finanzamt prüfen, ob man Steuern erstattet bekommt.
- Gelegentlich sollte man nachprüfen, ob die Entscheidung für die eine oder andere Form der betrieblichen Altersversorgung noch immer optimal für den eventuell geänderten Bedarf ist
Dies sind die wichtigsten Informationen zum Bereich der betrieblichen Altersversorgung. Wie bereits erwähnt ist gerade in kleineren Betrieben die Information über die generelle Möglichkeit, also die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Gewährung einer betrieblichen Altersversorgung für jeden Mitarbeiter, nicht immer vorhanden.
Man sollte also von sich aus auf den Arbeitgeber, oder falls vorhanden den Betriebsrat, zu gehen und sich über die angebotenen Leistungen informieren lassen.