Die fondsgebundene Lebensversicherung beziehungsweise die fondsgebundene Rentenversicherung (auch indexgebundene Versicherung) sind kapitalbildende Lebensversicherungen, bei denen das Kapital auf Rechnung und Risiko des Versicherungsnehmers in Kapitalanlagen, die vertraglich bestimmt werden (meist Anteile an Investmentfonds) angelegt wird.

Die Wertvänderungen bzw. Kapitalerträge dieser Kapitalanlagen gehen vollständig zu Lasten bzw. zu Gunsten der Versicherungsnehmer.

Daher wird vom Versicherer keine Garantie über eine bestimmte Ablaufleistung gegeben. Die Höhe der Ablaufleistung bestimmt sich ausschließlich durch die Wertentwicklung der betreffenden Kapitalanlagen. Inzwischen gibt es aber auch Formen, die eine Anlage in Garantiefonds vorsehen oder bei denen der Versicherer zusätzlich eine bestimmte Garantie übernimmt.

Der Versicherungsnehmer kann selbst Einfluss auf die Anlagestrategie nehmen. So kann er die mit dem Vertrag verbundenen Investmentfonds selbst wählen. Hierbei ist ferner häufig auch eine Streuung des Sparbeitrages auf mehrere Investmentfonds möglich.

Auch kann der Kunde die Auswahl der Investmentfonds, auch während der Vertragsdauer ändern:

  • durch Shifting – dabei wird das gesamte vorhandene Fondsguthaben in einen anderer Fonds übertragen, in dem auch zukünftig die neuen Beiträge angelegt werden.
  • Durch Switching – dabei werden die zukünftigen Neuanlagen, ohne Änderung der bisher erfolgten Anlage, in neu zu bestimmende Fonds angelegt

Die versicherte Summe für den Todesfall ist bei der fondsgebundenen Lebens-versicherung vertraglich oft in Höhe der Summe der zu zahlenden Beiträge (Beitragssumme) festgelegt. Diese kann jedoch bei vielen Anbietern auch beliebig erhöht oder reduziert werden.

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