In Deutschland sind fondsgebundene Versicherungen traditionell, im Unterschied praktisch zum gesamten Ausland, überschussbeteiligt. Da die Kapitalerträge vollständig an die Versicherungsnehmer fließen, bleiben nur die übrigen Überschussquellen, vor allem Risiko- und Kostenüberschüsse. Auch diese werden überwiegend in Fondsanteile investiert, wobei auch andere Modelle (z.B. die verzinsliche Ansammlung) angeboten werden. Besteht der Vertrag aus einer konventionellen Grundversicherung, deren Überschüsse in Fonds angelegt werden, spricht man auch von Hybridprodukten.

Abschließend beurteilt sind fondsgebundene Versicherungen weit flexibler und transparenter als konventionelle Verträge. Allerdings ist die Verwaltung solcher Produkte wegen der hohen Flexibilität auch deutlich teurer. Die Transparenz seitens des Versicherers ist zwar hoch, doch ist die Beurteilung der Erfolgsaussichten von Fonds selbst für den Fachmann oft schwierig. Sie unterliegen dem Kursrisiko der Investmentfonds.

Dieses Risiko kann aber durch Anlage in risikoärmeren Fonds abgemildert werden, die allerdings auch eine deutlich niedrigere Renditechance haben. Letztlich kann die konventionelle Versicherung als ein Spezialfall der fondsgebundenen verstanden werden, bei der in einen sehr risikoarmen und wenig volatilen Fonds mit hohen Mindestgarantien investiert wird. Zusätzlich können durch ein Überschussbeteiligungs-system die noch verbleibenden Schwankungen weitestgehend eliminiert werden. Dadurch, dass dies mit kollektiven Mitteln geschieht, sind die Kosten für die Kapitalanlage-verwaltung dabei aber außerordentlich niedrig.

In Zukunft dürfte die fondsgebundene Lebensversicherung, insbesondere durch die Abgeltungsteuer, auch im Vergleich zur direkten Anlage in Investmentfonds, als Sparform und zur Altersvorsorge weiter an Bedeutung zunehmen.

Die Versicherer werden vermutlich versuchen, durch entsprechendes Fondsmanagement eine ähnliche Verlässlichkeit bei dennoch hoher Rendite wie bei der konventionellen Lebensversicherung zu erreichen. Auch sind Kombinationen möglich, die dauerhaft zu einer Aufweichung der bisher starren formalen Grenze führen werden.

Doch auch die Tatsache, dass fondsgebundene Versicherungen eher in Sachwerte investieren können, dürfte sie als Sparform (gegenüber konventionellen Versicherungen, die überwiegend eine Geldwertanlage darstellen) noch interessanter machen.

Waren früher die Beiträge für fondsgebundene Versicherungen im Gegensatz zu den konventionellen Verträgen nicht im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzbar werden heute auch fondsgebundene Versicherungen als „Riester-Renten” und „Rürup-Renten” im Rahmen des Sonderausgabenabzuges steuerlich gefördert.