1. Die gesetzliche Rentenversicherung und ihre Struktur und Leistungen
Die „erste Säule” der oben angeführten drei Säulen der Altersvorsorge. Die Grundlagen der heutigen gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland findet man im Sozialgesetzbuch VI. Sie ist ein Bestandteil (ein Versicherungszweig) des so genannten „gegliederten Sozialversicherungssystems zur Alterssicherung der abhängig Beschäftigten”.
Dieses System wird im Wesentlichen durch die Zwangsteilnahme (Versicherungspflicht) aller Versicherungspflichtigen und auch durch weitere Personen die freiwillig Beiträge entrichten oder als versichert gelten, im Umlageverfahren finanziert. Wer Beiträge aufgrund einer Versicherungspflicht oder einer freiwilligen Versicherung einzahlt, bezahlt letztendlich die Renten der bereits aus dem Arbeitsleben Ausgeschiedenen und erwirbt dafür aber für sich selbst einen Anspruch auf seine eigene Rente. Dies ist der so genannte „Generationenvertrag”.
Da keine Rücklagen gebildet werden, setzt ein so genanntes Umlagesystem aber die Existenz einer nachfolgenden Generation voraus, deren Angehörige versicherungspflichtig tätig sind und vor allem durch eine möglichst hohe Beschäftigtenquote ausreichend Beiträge zahlen. In den Zeiten hoher Arbeitslosigkeit, langsam wachsender Bruttolöhne und schrumpfender Erwerbstätigenzahlen sowie gleichzeitig längerer Lebenserwartung kommen derartige Umlagesysteme jedoch unter Finanzierungsdruck.
Die Rentenreform von 1957, die zum Umlagesystem führte, beruhte maßgeblich auf einer Studie von Professor Wilfrid Schreiber, dessen Konzept allerdings nur unvollständig umgesetzt wurde. Professor Schreiber hatte eigentlich in seiner Studie vorgesehen, die für den Fortbestand des Systems unabdingbare „Aufzucht von Kindern” in das System einzubeziehen, diese sollte unter anderem durch eine Kinderrente gefördert werden. Gleichzeitig empfahl er eine Beitragsverdoppelung für Kinderlose, da diese durch die Kinderlosigkeit nichts zum Fortbestand des Versicherungssystems beitragen.
Konrad Adenauer, der damalige Bundeskanzler, konnte sich mit seiner Ablehnung solcher Komponenten gegen Bedenken etwa von Ludwig Erhard, damals Wirtschaftsminister, durchsetzen. In den folgenden Jahren stieg, insbesondere bedingt durch flexible Altersgrenzen für den Beginn der Rentenzahlung, der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung über 17% auf 19%, in der Zeit von 1972 bis zum Jahr 1986.
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