Zum Umlageverfahren:
Dieses, auch als „Generationenvertrag” bekannte, Umlageverfahren kann aber immer nur dann funktionieren, wenn die erwerbstätige Generation auch Kinder in hinreichender Zahl großziehen kann und wenn diese Kinder dann auch als Erwerbstätige Versicherungs-beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Daraus ergeben sich Pflichten des Gemeinwesens denen gegenüber, die Kinder haben. Das sei aber in der Sozialgesetzgebung nicht ausreichend umgesetzt worden.
Kritiker wenden ein, dass diese, maßgeblich von Paul Kirchhof (Kirchhof ist ein deutscher Verfassungs- und Steuerrechtler. Er ist Professor an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg und war von 1987 bis 1999 Richter am Bundesverfassungsgericht). geprägte, Sicht der Rechtsprechung die Bedeutung von Kindern in einem Umlage-verfahren deutlich überzeichne: Denn das deutsche System der umlagefinanzierten Rentenversicherung komme vor allem deshalb unter Druck, weil die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten stark abgenommen habe und weil deren Einkommenszuwächse in den letzten 20 Jahren deutlich zurückgingen.
Die schrumpfende Bevölkerungszahl allein sei bei steigender Integration von vormals Arbeitslosen ins Erwerbsleben und einer Erhöhung der Frauenerwerbsquote durchaus zu bewältigen. Ebenfalls müsse die eigentlich dauerhaft steigende Produktivität der Wirtschaft berücksichtigt werden.
Es gibt verschiedene Gründe für eine generelle Versicherungspflicht:
Erstens ist anzunehmen, dass weite Bevölkerungskreise ohne den Zwangscharakter die notwendige Vorsorge vernachlässigen und im Alter der allgemeinen Fürsorge anheim fallen. Zweitens sind rein private Vorsorgesysteme (in erster Linie Versicherungen) in gesamtwirtschaftlicher Hinsicht nicht ausreichend sicher und die in diesem System gegebene gesellschaftliche Verteilungswirkung ist nicht ausgewogen.
Der private Markt ist vielmehr sozial blind. Wegen der verschiedenen Formen von Markt-versagen, wie etwa relativer Armut, „moral hazard”, „adverse selection”, oder von Inflationsrisiken ist er nicht in der Lage, reale Annuitäten (also regelmäßig wiederkehrende Zahlungen) für alle anzubieten. Gerade die einkommensschwachen Bevölkerungskreise, die eine Absicherung im Alter besonders nötig haben, müssten daher ohne Versicherungs-schutz auskommen.
Zudem muss die kollektive Leistung der Altenfinanzierung – unabhängig von der Art der Organisation und ihrer jeweiligen Finanzierungsverfahren – in direkter Weise von den jeweils arbeitenden Generationen erbracht werden. Die Bildung gesamtwirtschaftlicher Rücklagen ist dabei kaum möglich. Andererseits ist das Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung deshalb eine effektivere und Kosten sparende Methode der Rentenfinanzierung. Selbst bei Liquiditätsschwierigkeiten bietet eine gesetzliche Pflichtversicherung noch große Sicherheit, da der Staat finanzielle Engpässe notfalls mit Steuergeldern auszugleichen vermag.
News Serien