Für die Meisten ist sicher die Altersrente das wichtigste Einkommen im Alter. Sie hat eine Lohn- bzw. Einkommensersatzfunktion und soll Einkommensverluste, die durch die altersbedingte Aufgabe einer Erwerbstätigkeit entstehen, zu einem großen Teil auffangen. Da aber die Lebenserwartung gestiegen ist, während die Geburtenzahlen sinken, musste auch das Renteneintrittsalter angepasst werden, wie vorstehend ausgeführt..
Für Menschen, die vor 1947 geboren wurden bleibt es aber beim Rentenbeginn mit Vollendung des 65. Lebensjahres.. Letztendlich bedeutet diese Regelung, wer nach 1963 geboren wurde kann erst mit Vollendung des 67. Lebensjahres in Rente gehen.
Wer jedoch besondere persönliche oder versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt, kann auch schon vor Vollendung des 65. Lebensjahres in Rente gehen. Häufig kommt es dann jedoch zu einer prozentualen Kürzung der Rente.
Wer im Alter mehr Geld zur Verfügung haben möchte, als durch die gesetzliche Rente gewährleistet wird, kann sich durch eine „Riester-Rente” oder eine „Rürup-Rente” zusätzliche Renteneinkünfte verschaffen, die zudem vom Staat mit Zuschüssen oder Steuervorteilen in der Ansparphase gefördert wurden.
Für den Anspruch auf eine Altersrente müssen generell drei Bedingungen erfüllt sein:
- persönliche Voraussetzungen (z.B. die Vollendung eines bestimmten Lebensalters
- besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen (z.B. eine gewisse Anzahl von Beitragsentrichtungen in einem bestimmten Zeitraum
- die Erfüllung einer Wartezeit
- die Aufgabe einer bestehenden Beschäftigung bei einer vorzeitigen Altersrente
Um eine Altersrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres erhalten zu können, muss eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit aufgegeben werden. Wird die Beschäftigung nicht aufgegeben, kann der Hinzuverdienst dazu führen, dass die Rente nur als Teilrente gezahlt oder sogar ganz versagt wird.