Die Immobilie

Hier stehen zwei Varianten zur Wahl: Der Immobilienerwerb zur eigenen Nutzung, um nach erfolgter Rückzahlung der Finanzierung im „eigenen Heim” mietfrei und somit kostengünstig (mehr oder weniger) zu leben.

Der Immobilienerwerb zur Vermietung, um aus den Mieteinnahmen des Objekts anfangs die Rückzahlung zu finanzieren und später ein zusätzliches Einkommen zu haben.

Bei beiden Formen der Verwertung sollte jedoch darauf geachtet werden, dass möglichst die Immobilienfinanzierung vor dem Erreichen des Rentenalters abgeschlossen ist. Denn die Zahlungen in eine Hypothek oder eine andere Form der Finanzierung oder Kredit können finanziell sehr stark belasten

Dies würde dem Sinn einer zusätzlichen Altersvorsorge oder Altersabsicherung entgegenstehen.

Man sollte aber auch hier darauf achten, keine unliebsamen und meist teuren Überraschungen zu erleben. Denn auch ein Haus- oder Wohnungsbesitz schützt nicht vor weiteren Kosten. Neben den kalkulierbaren laufenden Kosten, wie Grundsteuer und ähnlichem können aber auch unvorhergesehene Kosten auftreten.

Bei selbst genutztem Eigentum können Hausreparaturen, Renovierungen, eine neue Heizungsanlage und ähnliche Faktoren sehr viel Kapitaleinsatz erfordern.

Bei vermietetem Eigentum besteht nicht nur das gleiche Risiko für zusätzlichen Kapitalaufwand, sondern das zusätzliche Risiko vor allem von Mietausfällen durch Zahlungsunfähigkeit des Mieters, den immer häufiger auftretenden „Mietnomaden”, die meist noch eine verwüstete Immobilie hinterlassen, deren Renovierung sehr teuer werden kann. Ein Einkauf einer neuen Lampe im Leuchten Shop ist meist unumgänglich. Den Schaden sollte man fotografieren, wobei man die Bilder auf einem Usb Stick abspeichern kann.

Während man sich gegen z.B. gegen wetterbedingte Schäden an der Immobilie durch geeignete Versicherungen schützen kann, gibt es für Kosten durch Aufwendungen für beispielsweise Instandsetzungen keine Versicherung.

Mietausfälle können sehr teuer werden, nicht nur, wie schon vorstehend erwähnt, durch gleichzeitige Verwüstung der Immobilie, sondern auch durch die zusätzlichen Kosten für z.B. einen Rechtsanwalt und eine Räumungsklage.

Auch hiergegen sind teilweise Absicherungen oder Versicherungen möglich. Eine Absicherung kann z.B. durch die Vermietung über einen Makler erfolgen, der bei der Vermietung eine Mietgarantie übernimmt, rechtliche Risiken können durch eine Rechtsschutzversicherung eingeschränkt werden.

Bei Eigentumswohnungen besteht zwar eine gewisse Absicherung gegen unvorsehbare Kosten durch die „Rücklagenbildung” (durch die Verwaltungsgesellschaft im Auftrag der Eigentümer gebildet) aus dem so genannten „Wohngeld”, das auch für Kosten aus dem laufenden Betrieb der Immobilie (z.B. allgemeine Verwaltungskosten, Hausreinigung, Hausenergie, Heizungsvorauszahlungen)) meist monatlich zu entrichten ist. Aber es besteht generell eine „Nachschusspflicht”, falls die Deckung bei Reparaturen oder Renovierungen durch die gebildete Rücklage nicht ausreicht. Eine gute Hausverwaltung kann man z.B. auf einer Immobilien Messe finden.

Was sich vor allem empfiehlt, falls nicht ein „Sonderkonto” z.B. als Tagesgeldkonto mit ausreichendem Kapital zur Deckung derartiger Kosten der Immobilie besteht, ist der Abschluss eines Bausparvertrages, über eine Summe, die die Abdeckung aller eventuell anfallenden Kosten für Renovierungen etc. sichert. Empfohlen ist ein Betrag in Höhe von mindestens fünf Prozent des Immobilienwertes. Damit können derartige Kosten abgesichert werden. Selbst wenn der Vertrag nicht voll angespart ist, kann ein doch sehr günstiges Darlehen die monatliche Belastung so weit minimieren, so dass die normale Leenshaltung nicht oder nur kaum eingeschränkt werden muss.

Nur dann kann man eine Immobilie „beruhigt”, also geschützt vor plötzlich auftretenden hohen Kosten als Renten bringendes Vermietungsobjekt vermieten oder als Miete sparendes selbst genutztes Objekt bewohnen.

Ansonsten bietet die Immobilie noch weitere Vorteile, denn sie ist für einen plötzlichen Geldbedarf jederzeit beleihbar (aufgrund des sicheren Wertes meist mit günstigen Konditionen für ein Darlehen) und sie ist ohne Einschränkungen vererbbar.

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