Die klassische Form der kapitalbildenden Versicherung ist die gemischte Lebensversicherung, eine Lebensversicherung auf den Todes- und den Erlebensfall. Die Leistung (Versicherungssumme) wird fällig bei Tod bzw. Erleben des Ablaufs. Da auf jeden Fall eine Leistung erbracht wird, nämlich entweder bei Tod vor oder Erleben des Vertragsendes, muss die mindestens zu erbringende Leistung vom Versicherer für jeden einzelnen Vertrag angespart werden. Stirbt der Versicherte aber sehr früh, kommt es zu einer wesentlich höheren Leistungspflicht, als der bisher angesparte Betrag, die nur nach dem Versicherungsprinzip finanziert werden kann.
Es gibt zwei Varianten der Auszahlung bei der Kapital bildenden Lebensversicherung. Entweder wird bei Vertragsablauf die gesamte Versicherungssumme inklusive der Überschussanteile etc. in einer Summe ausgezahlt, oder die Lebensversicherung wird verrentet und es erfolgt eine monatliche Auszahlung einer bestimmten Summe( entweder lebenslang oder bis zu einem vertraglich festgesetzten Höchstalter).
Die gemischte Lebensversicherung in ihren verschiedensten Formen (z.B. auch die Fonds gebundenen), ist in den meisten Ländern die vorherrschende Form der Lebens-versicherung.
In Deutschland führte unter anderem die (in der Vergangenheit) günstige steuerliche Behandlung der Erträge zu deren Erfolg. Bei Vertragsbeginn ab dem 1. Januar 2005 sind die in Auszahlungen von Lebensversicherungen enthaltenen Kapitalerträge allerdings nicht mehr steuerfrei sondern nur noch steuerbegünstigt.
Die deutsche Form der kapitalbildenden Lebensversicherung ist vorrangig zur langfristigen und sicherheitsorientierten Geldanlage (besonders für die Altersvorsorge) gedacht und auf dieses Ziel hin optimiert worden.