Staatlich nicht geförderte Vorsorgeformen

Alle anderen Vorsorgeformen sind staatlich nicht förderungswürdig, können aber unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Vorteile bieten.

Einerseits gibt es auch keinen rechtlichen Bestandsschutz (also Sicherheit für die Einzahlungen). Zudem unterliegt diese Anlagen keinem Pfändungsschutz.

Andererseits kann mit diesen Formen der Altersvorsorge auch ein Generationen übergreifender Vermögensaufbau erreicht werden, da das angesparte Vermögen in der Regel vererbbar ist.

Zu diesen staatlich nicht geförderten Vorsorgeformen zählen:

Die Lebensversicherung

Hierher zählen nur die Kapital bildenden Versicherungen, da die Risikoversicherung kein Kapital für eine spätere Einmalauszahlung oder eine Verrentung bilden. Demzufolge sind die grundsätzlichen Formen der Lebensversicherung, die als Vorsorge-Anlage in Betracht kommen

Dies ist die am meisten gewählte Form der privaten Altersvorsorge. Durch die Vielzahl von angebotenen Produkten und die Flexibilität der Verträge ist eine Versicherung sehr gut an den persönlichen Bedarf anzupassen.

  • die konventionelle Kapital bildende Lebensversicherung
  • die Fonds gebundene Lebensversicherung (bei dieser Versicherungsform wird das Anlagerisiko vom Versicherungsnehmer getragen) Hier kann aber der Versicherungsnehmer die Anlageschwerpunkte, und damit das Risiko, durch die Wahl der Fonds bestimmen
  • Die Index gebundene Lebensversicherung (hier wird die Versicherungsleistung abhängig von einem Index bestimmt, der sich nicht unbedingt vollständig mit Kapitalanlagen darstellen lässt, hier trägt der Versicherer ein gewisses Restrisiko)

Die Kapital bildenden Lebensversicherungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie sichere oder fast sichere vertragliche Leistungen vorsehen und zusätzlich noch, allerdings nicht sehr sichere, Leistungen erbringen können.

Die „sicheren” oder „fast sicheren” Leistungen müssen für jeden einzelnen Vertrag angespart werden. Der Versicherer muss also für jeden einzelnen Vertrag das zur sicheren Leistung benötigte Kapital bis zur Fälligkeit der Leistung bilden. Nur unsichere Leistungen können entsprechend dem allgemeinen Versicherungsprinzip finanziert werden, wo die wenigen Leistungsfälle aus den Beiträgen der nicht Betroffenen bezahlt werden. Kapitalbildende Versicherungen sind also solche, die wegen der hohen Wahrscheinlichkeit der Leistungsfälligkeit einen wesentlichen Sparprozess vom Versicherer erfordern. Diese Beschreibung zeigt aber auch, dass es keinen grundsätzlichen Unterschied zwischen kapitalbildenden Versicherungen und den anderen gibt, sondern dass es sich um eine traditionelle Unterscheidung handelt. Versicherer müssen für alle Versicherungen Kapital bilden, als kapitalbildend werden die Versicherungen bezeichnet, für die dies in einem besonders hohen Umfang gilt.