Die Rürup-Rente

Die Versicherungswirtschaft spricht hier von der privaten „Basis-Rente”. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Versicherung, die besonders für Selbstständige, Freiberufler und auch Gutverdienende geeignet ist.

Verbraucherschützer sind aber der Ansicht, dass Angestellte mit einer Riester-Rente, also eine Privatrente, und einer betrieblichen Altersvorsorge besser fahren.

Berechnungen, die mit den heute bekannten Sozialversicherungs- und Steuerregelungen die verschiedenen Wege miteinander anhand konkreter Versicherungstarife vergleichen, zeigen allerdings, dass Rürup-Renten bei Durchschnittsverdienern (ab 30.000 Euro pro Jahr) und aufwärts eine höhere Rendite erzielen.

Der Hintergrund dabei ist, dass die Analysen der Verbraucherschützer die hohen Verwaltungskosten der Riester-Verträge nicht berücksichtigen, sondern von gleichen Kostenbelastungen in allen Durchführungswegen ausgehen.

Ein Rürup-Vertrag kann auch fondsgebunden abgeschlossen werden, so dass die Möglichkeit besteht, auf ein steuerlich gefördertes Investment zu zugreifen..

Gegenüber einem direkten Investment in einen Fondssparplan ist nachteilig, dass für den Versicherungsnehme nur eine geringe Transparenz der Anlagestruktur der Rentenversicherer besteht. Der Kunde erfährt nicht, welcher Anteil seines eingezahlten Geldes in den Aufbau des Kapitalstocks bzw. Fonds fließt, da Versicherungsgesellschaften in der Regel ihre Kostenstruktur nicht bekannt geben.

Weiterhin ist das angesparte Kapital nicht vererbbar. Eine Rente wird nur bis zum Ableben des Versicherungsnehmers gezahlt. Stirbt der Versicherungsnehmer vor Erreichen des vereinbarten Renteneintrittsalters, ist ein Totalverlust der eingezahlten Beiträge die Folge. Gute Renditen kann der Versicherungsnehmer nur erzielen, wenn er einen langen Rentenbezug erlebt.