Es ist aber bei der Unterscheidung verschiedener Versicherungsformen immer genauestens zwischen „Verkaufsbezeichnungen” und den echten Versicherungsformen zu trennen.
So gehören beispielsweise die Erbschaftsteuer-, die Vermögensnachfolge- und die Sterbegeldversicherung zur gleichen Versicherungsform und unterscheiden sich bei den wenigsten Lebensversicherern versicherungstechnisch. Somit ergibt sich folgende versicherungstechnische Unterteilung:
- Die Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall, als „gemischte Lebensversicherung” bekannt (kapitalbildende Kapital-Lebensversicherung, vereinfachend als Kapital-Lebensversicherung benannt).
Sowohl das Erleben des Endes der Vertragslaufzeit (Ablauf) als auch der Todesfall vor Ablauf stellen einen Versicherungsfall dar und führen zur Auszahlung des vereinbarten Kapitals. Bei diesen Tarifen kann meist auch ohne den Abschluss einer entsprechenden Zusatzversicherung der Todesfallschutz erhöht werden.
- Die kapitalbildende Versicherung auf zwei verbundene Leben
- Bei dieser Variante gibt es zwei versicherte Personen. Die Versicherungssumme wird nur einmal beim Tod der zuerst sterbenden versicherten Person während der Versicherungsdauer, spätestens aber beim vereinbarten Ablauf fällig (Versicherung auf den ersten Tod).
- Die variable Lebensversicherung oder auch Optionstarife
Weitaus seltener gibt es Verträge, die eine Zahlung erst beim Tod beider Versicherten beinhalten bzw. wenn einer der beiden überlebt (Versicherung auf den zweiten Tod). Fälschlicherweise wird die Versicherung auf verbundene Leben auch als „Verbundene Lebensversicherung” bezeichnet. Eine verbundene Lebensversicherung ist eine Lebensversicherung, die mehrere Leistungsarten kennt, wie z.B. die Kapital-Lebensversicherung, die Leistungen bei Erleben des Vertragsendes sowie auch im Todesfall vorsieht.
- Dieser Begriff ist eine Sammelbezeichnung für alle Gestaltungsvarianten, die sich nicht in die oben genannte Unterteilung einordnen lassen. Möglich sind z.B. reduzierte Todesfallleistungen, Anpassungsoptionen während der Laufzeit oder verschiedene Ablaufoptionen.
Hier kann oft der Todesfallanteil und der Sparanteil der Versicherung in bestimmten Grenzen geändert werden, um den Vertrag aktuellen Bedürfnissen anzupassen. So kann z.B. der Sparanteil soweit reduziert werden, dass der Vertrag nur noch eine Risikoversicherung ist oder aber der Risikoanteil kann bei einem reduziertem Bedarf an Versicherungsschutz bis auf ein Minimum entfallen.