Die Investmentzertifikate oder Fonds

So genannte Investmentgesellschaften (Kapitalanlagegesellschaften) kaufen Wertpapiere unterschiedlichster Art, beispielsweise Aktien und Pfandbriefe.

Sie bilden zusammen ein Sondervermögen, auch Fonds genannt. Der Anleger, der einen Investmentanteil kauft, besitzt ein Miteigentumsrecht zu Bruchteilen (der Prozentsatz entspricht dem eingesetzten Kapital am Gesantkapital des Fonds) an diesem Sondervermögen. Dessen Wert richtet sich nach den Tageskursen der Wertpapiere, die im Fonds enthalten sind.

Dem Investmentsparen liegt das Prinzip der Risikostreuung zugrunde. Wenn die Kurse bestimmter Papiere eines Fonds sinken, so kann das durch Kurssteigerungen bei anderen Papieren ausgeglichen werden.

Die Erträge aus dem Fondsanteil, z.B. Zinsen, Dividenden, Kursgewinne aus dem Fondsvermögen, können jährlich an die Inhaber der Anteile verteilt werden. Die Höhe der so genannten Ausschüttungen richtet sich nach dem Ertrag der im Fonds enthaltenen Wertpapiere. Die Höhe der Verzinsung kann man berechnen, indem man den prozentualen Anteil der Ausschüttung am Preis des Anteilscheins ermittelt.

Die Investmentanteile haben keine festen Laufzeiten. Wer sein Geld zurück haben möchte, kann die Anteile über sein Kreditinstitut verkaufen. Von der Entwicklung des Wertes der im Fonds enthaltenen Wertpapiere bzw. Immobilien hängt es ab, ob beim Verkauf eines Anteils mehr oder weniger erlöst wird als beim Kauf dafür ausgegeben wurde.

Es sollte nur als zusätzliche Option für eine Altersvorsorge mit einem geringen Anteil des vorhandenen, anlegbaren Kapitals in eine derartige Kapitalanlage investiert werden, denn der Wertzuwachs ist fraglich, hängt von zu vielen Faktoren ab. Theoretisch könnte, durch extreme äußere Einflüsse (Wirtschaftskrise etc.) auch ein hoher Verlust möglich sein.